Viele Banken haben das 3.0-fähige Release der Bankensoftware bereits in der Produktionsumgebung, jedoch ist EBICS 3.0 (H005) noch deaktiviert. Der Hintergrund dafür ist die Kompatibilität der unterschiedlichen Versionen innerhalb eines Kundenvertrags, das macht sich vor allem im Prozess der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU) bemerkbar.
EBICS 3.0 (H005) ist in aller Munde!
EBICS 3.0 ist mit 27. November 2019 gültig und mit 27. November 2021 verpflichtend von den Banken anzubieten. Ziel ist es mit dem universellen Standard von EBICS 3.0 eine Lösung für ganz Europa zu schaffen. Unser Team von PAYMENTS.CC hat sich mit der neuen EBICS-Version auseinander gesetzt und die neuen Funktionalitäten im Interface EBICS ergänzt:
Was ist neu?
Mit H005 werden die bankfachlichen Auftragsarten (z.B.: CCT, CDD) durch sogenannte Business Transaction Formats (BTFs) ersetzt. Bei BTFs wird zwischen BTU für Upload und BTD für Download Requests unterschieden. BTFs erlauben die Angaben der folgenden Werte:
und macht es Clientseitig möglich einen Einfluss auf die Verarbeitung am Bankrechner zu nehmen. Verpflichtend bei BTUs sind die Werte ServiceName und MsgName.
Die zweite große Änderung betrifft die elektronischen Schlüssel. Diese müssen künftig als x.509-Zertifikat übertragen werden, wobei sich die Mindestlänge der verschiedenen Schlüsselarten auf 2048 Bit vergrößert hat. Eine weitere nützliche Erweiterung ist die Möglichkeit zur Übermittelung zusätzlicher Auftragsinformationen (z.B.: Dateiname des Dokuments) und dadurch auch die Möglichkeit EBICS als sicheres Kommunikationsmittel zum Austausch von Dokumenten zwischen Kunde und Bank unter Verwendung von definierten BTFs zu verwenden.
Neben der Spezifikation stehen auf www.ebics.de der Anhang 1 (Return-Codes) sowie zwei neue Dokumente für TLS (Transport-Layer-Security) und BTFs (External-Code-List) zum Download bereit.
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